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Selbstständigkeit

Selbstständig als Veranstaltungstechniker in Österreich: Gewerbeschein, SVS, Umsatzsteuer und Rechnung

Welcher Gewerbeschein passt, was die SVS kostet, wann Umsatzsteuer anfällt und worauf es bei Scheinselbstständigkeit ankommt: der Start für freie Ton-, Licht- und Veranstaltungstechniker in Österreich, mit den Werten für 2026.

Vorab: was dieser Leitfaden ist

Dieser Leitfaden fasst allgemeine Regeln für Österreich zusammen, Stand 2. November 2026. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welcher Gewerbewortlaut für dich passt, wie du versichert bist und ob du selbstständig oder angestellt bist, entscheiden Gewerbebehörde, SVS, ÖGK und Finanzamt im Einzelfall. Kostenlose Erstberatung bekommst du beim Gründerservice der Wirtschaftskammer.

Für Deutschland gibt es einen eigenen Leitfaden. Die Quellen stehen im letzten Abschnitt.

Der passende Gewerbeschein

Für Licht- und Tontechnik auf Veranstaltungen gibt es ein freies Gewerbe, für das du keinen Befähigungsnachweis brauchst: die Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen. Es umfasst das Aufstellen der Anlagen, das Verbinden der Geräte untereinander und mit einem bestehenden Elektroanschluss sowie die Bedienung nach den Vorgaben des Auftraggebers. Ausgenommen sind Installations- und Montagearbeiten, die der Elektrotechnik vorbehalten sind.

Die Grenze zieht die Elektrotechnik: Sie ist ein reglementiertes Gewerbe. Anstecken an einen vorhandenen Anschluss ist vom freien Gewerbe gedeckt, das Errichten oder Ändern elektrischer Anlagen nicht. Wo genau temporäre Stromverteilung und Aggregate hineinfallen, klärst du am besten vorab mit der Wirtschaftskammer oder der Gewerbebehörde.

Der Wortlaut, den du anmeldest, bestimmt auch, in welcher Fachgruppe der Wirtschaftskammer du landest. Daneben gibt es weitere freie Gewerbe, die oft dazukommen.

  • Beratung über Lichteffekte und Erstellung von Lichtkonzepten für Veranstaltungen
  • Vermietung von beweglichen Sachen, etwa Licht- und Tonanlagen
  • Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für Veranstaltungen
  • Rigging hat keinen eigenen Wortlaut. Statisch belangreiche Konstruktionen sind aus den freien Gewerben ausgenommen, lass dir die passende Berechtigung deshalb von der Wirtschaftskammer bestätigen
  • Wer eigenes Personal an andere Firmen überlässt, braucht das reglementierte Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Ohne Gewerbeschein: Neue Selbständige

Künstlerische Tätigkeit braucht keinen Gewerbeschein. Wer überwiegend gestaltet, etwa Lichtdesign, kann deshalb als Neue Selbständige oder Neuer Selbständiger gelten. Ob eine Tätigkeit künstlerisch ist, wird im Einzelfall beurteilt. Für typische Auf- und Abbau-, Bedien- und Betreuungsarbeit ist der Gewerbeschein der Normalfall.

Neue Selbständige sind nicht Mitglied der Wirtschaftskammer und bekommen deshalb auch deren Gründungsvorteile bei der Sozialversicherung nicht.

Sozialversicherung bei der SVS

Mit dem Gewerbeschein bist du ab dem Tag der Berechtigung automatisch bei der SVS pflichtversichert, in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Neue Selbständige müssen sich selbst melden, und zwar innerhalb eines Monats, sobald ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen. Sie liegt 2026 bei 6.613,20 € im Jahr. Wer das schon zu Beginn erwartet, kann gleich eine Überschreitungserklärung abgeben.

Die Beiträge richten sich nach deinen Einkünften. Die Werte für 2026:

  • Krankenversicherung 6,8 %, Pensionsversicherung 18,5 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %
  • Unfallversicherung als Fixbetrag von 12,95 € im Monat
  • Mindestbeitragsgrundlage 551,10 € im Monat; damit liegen die Beiträge bei mindestens rund 161 € im Monat
  • Für neue Gewerbetreibende gilt in der Krankenversicherung in den ersten beiden Kalenderjahren die Mindestbeitragsgrundlage, ohne Nachzahlung. Die Pensionsversicherung wird dagegen nachträglich nach deinem tatsächlichen Einkommen berechnet, also Rücklagen bilden
  • Mit niedrigem Einkommen und Umsatz können sich Gewerbetreibende unter weiteren Voraussetzungen von Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen, 2026 bei Einkünften bis 6.613,20 € und Umsatz bis 55.000 €. Die Unfallversicherung bleibt

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 bist du Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr 55.000 € brutto nicht überschritten hat und im laufenden Jahr noch nicht überschreitet. Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr um höchstens 10 %, also bis 60.500 €, bleibst du bis zum Jahresende befreit. Darüber endet die Befreiung mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Bis 2024 lag die Grenze bei 35.000 € netto.

Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und kannst keine Vorsteuer abziehen. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Befreiung, üblich ist: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Du kannst auf die Befreiung verzichten, schriftlich und ab Jahresbeginn; daran bist du dann fünf Jahre gebunden. Ohne Befreiung nennst du Tagessätze netto und schreibst 20 % Umsatzsteuer auf die Rechnung.

Was auf eine Rechnung gehört

Eine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit nicht. Nur Rechnungen an Bundesdienststellen müssen elektronisch und strukturiert sein.

  • Name und Anschrift von dir und vom Kunden
  • Art und Umfang der Leistung, zum Beispiel Rolle, Produktion und Tage
  • Datum oder Zeitraum des Einsatzes
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Deine UID-Nummer, wenn du eine hast; bei Rechnungen über 10.000 € brutto an Unternehmen auch die UID des Kunden
  • Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto brauchen weniger Angaben. Kleinunternehmer dürfen diese vereinfachte Rechnung unabhängig vom Betrag ausstellen

Einkommensteuer kurz

  • Bis 13.539 € Einkommen im Jahr zahlst du 2026 keine Einkommensteuer, darüber steigt der Steuersatz stufenweise von 20 % an
  • Gewinnfreibetrag: 15 % des Gewinns bis 33.000 € bleiben steuerfrei, also höchstens 4.950 €, ohne dass du dafür investieren musst
  • Statt Belegen kannst du Betriebsausgaben pauschal ansetzen: mit der Basispauschalierung seit 2026 bis zu 15 % des Umsatzes, als Kleinunternehmer im Dienstleistungsbereich mit der Kleinunternehmerpauschalierung 20 %

Scheinselbstständigkeit: worauf es ankommt

Ob du selbstständig bist, hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit tatsächlich läuft. Für eine Anstellung sprechen Weisungen zu Arbeitszeit, Ort und Ablauf, die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers und die Pflicht, persönlich zu arbeiten. Dazwischen liegt der freie Dienstvertrag: Wer im Wesentlichen persönlich arbeitet und keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel hat, ist als freier Dienstnehmer nach ASVG versichert, es sei denn, er ist für diese Tätigkeit schon mit Gewerbeschein bei der SVS versichert.

Für die Eventbranche wichtig ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von 2024 (Ra 2023/08/0039). Ein Veranstaltungsunternehmen hatte Tageshilfen, darunter Stagehands, als Freelancer beschäftigt. Der VwGH bestätigte, dass sie Dienstnehmer waren: Sie konnten sich nicht wirklich vertreten lassen, zugesagte Schichten nicht folgenlos absagen und waren in den Betrieb eingegliedert.

Sicherheit gibt die Versicherungszuordnung nach dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz. Bei Neuen Selbständigen und bestimmten freien Gewerben prüfen ÖGK und SVS schon bei der Anmeldung. Du kannst die Prüfung aber auch selbst beantragen. Das Ergebnis bindet spätere Prüfungen, solange sich an der Tätigkeit nichts ändert.

Kollektivvertrag: gilt der für Freelancer?

Nein. Kollektivverträge gelten für Angestellte. Für Veranstaltungstechnik gibt es keinen eigenen allgemeinen Kollektivvertrag; angestellte Techniker fallen meist unter den Kollektivvertrag ihres Arbeitgebers, zum Beispiel im Theater- und Veranstaltungsbereich oder im Elektrogewerbe. Als Freelancer verhandelst du deinen Tagessatz selbst.

Versicherungen und Qualifikationen

  • Eine allgemeine Pflicht zur Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechniker haben wir nicht gefunden. Veranstalter brauchen je nach Landes-Veranstaltungsgesetz eine Haftpflichtversicherung, und viele Auftraggeber verlangen sie auch von dir
  • Die Unfallversicherung ist im SVS-Beitrag enthalten, auch bei Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung
  • Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung: Arbeitgeber dürfen Bühnen- und Beleuchtungsarbeiten nur Personen mit nachgewiesenen Fachkenntnissen übertragen, etwa nach einem Kurs mit mindestens 144 Unterrichtseinheiten oder der Lehre Veranstaltungstechnik. Kleine Bühnen bis 100 m² mit geringem szenischem Aufwand sind ausgenommen
  • Je nach Bundesland und Spielstätte verlangt die Bewilligung qualifiziertes Personal vor Ort, in Wien etwa auf größeren Bühnen. Prüf das Veranstaltungsgesetz des Landes und die Auflagen der Spielstätte
  • Als technische Regel für mobile Veranstaltungstechnik gilt die ONR 151060, seit März 2025 in neuer Fassung

Checkliste für den Start

  • Tätigkeit beschreiben und beim Gründerservice der Wirtschaftskammer den passenden Gewerbewortlaut klären
  • Gewerbe anmelden, oder als Neue Selbständige die SVS-Meldung im Blick behalten
  • SVS-Beiträge einplanen und für die Nachbemessung der Pensionsversicherung Rücklagen bilden
  • Entscheiden, ob du Kleinunternehmer bleibst
  • Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben und dem Hinweis auf die Steuerbefreiung anlegen
  • Haftpflicht prüfen und die Qualifikationen, die deine Auftraggeber und Spielstätten verlangen
  • Bei einem Hauptauftraggeber die Versicherungszuordnung prüfen lassen
  • Tagessatz aus Kosten, Vorsorge und abrechenbaren Tagen berechnen; unser Tagessatz-Rechner hat dafür eine Option für 20 % Umsatzsteuer

Quellen

Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at): § 2 und § 94 GewO, § 6 und § 11 UStG, § 10, § 17 und § 33 EStG, § 4 ASVG, Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung. Dazu: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, SVS-Informationen zu Beiträgen, Versicherungsgrenze, Neugründung und Kleinunternehmerausnahme 2026, Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, WKO-Informationen zur Kleinunternehmerregelung und zur Berufsgruppe Veranstaltungstechnik, VwGH Ra 2023/08/0039 vom 7. Mai 2024. Stand aller Angaben: 2. November 2026.

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